Es beginnt mit einer Idee

Von der ersten Idee zum fertigen Projekt ist ein langer Weg - gut wenn Sie dabei von einem erfahrenen Partner begleitet werden.
Lernen Sie unsere Abläufe kennen und beginnen Sie Ihr Projekt, mit einer Anfrage an uns, zu gestalten!

01 Die Anfrage.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

  • Rufen Sie uns an und wir lernen uns persönlich kennen!

  • Zusammen besprechen wir Ihr Projekt mit Blick auf die Realisierbarkeit

  • Sie lassen uns DAS PROJEKT per Email zukommen

02 Das Projekt.

Lassen Sie uns genauere Informationen zukommen.

  • Schreiben Sie uns eine Email mit Ihren Kontaktdaten, wie Name, Anschrift und Telefonnummer.

  • Beschreiben Sie uns kurz Ihr Vorhaben z.B. mit Ideen, Materialien und ungefähren Maßen.

  • Außerdem können Sie eventuell vorhandene Fotos oder Pläne der Situation und/oder Skizzen anhängen.

03 DIE ErstBeratung.

Unser unverbindlicher Beratungs- und Gestaltungstermin.

  • Wir über sprechen z.B. über Anforderungen, Funktionen, Materialien und Oberflächen

  • Wir bestimmen das geplante Volumen des Auftrages

  • Gemeinsam gestalten wir Ihr Projekt bis wir eine Basis für einen Kostenvoranschlag erarbeitet haben

04 Der Kostenvoranschlag.

Wir bestimmen einen Kostenrahmen für Ihr Projekt.

  • Wir erarbeiten einen strukturierten, detaillierten und soliden Kostenvoranschlag für Sie

  • Sie erhalten unseren Kostenvoranschlag per Email oder Post

  • Gerne besprechen wir das Ergebnis mit Ihnen, klären eventuelle Fragen und Informieren Sie über den weiteren Ablauf

05 Der ProjektStart.

Ihr Projekt beginnt Gestalt anzunehmen.

  • Sie erhalten eine Auftragsbestätigung und einen Ansprechpartner für Ihr Projekt

  • Sofern notwendig, kommen wir und nehmen genaues Aufmaß

  • Wir halten Sie auf dem laufenden zu Projektfortschritt und geplanten Montagetermin

06 DIe Montage.

Das Projekt kommt zum Abschluss.

  • Wir kommen pünktlich zum vereinbarten Montagetermin zu Ihnen, montieren fachgerecht und sauber

  • Gemeinsam besprechen wir abschließend das Projekt

  • Sie erhalten die Abschlussrechnung - natürlich mit nach § 35a Abs. 3 EStG ausgewiesen, absetzbaren handwerklichen Dienstleistungen